Allgemeine Geschäftsbedingung - AGB
1. Gegenstand des Vertrages.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftigen, Werk- oder Dienstleistungen der Tang-ITConsulting. Soweit nichts anderes bestimmt ist, finden die folgenden Klauseln sowohl auf Werk- als auch auf Dienstleistungen Anwendung.
2. Werkleistungen
2.1 Werkleistungen werden nach den Leistungsbeschreibungen in den Bestellscheinen erbracht. Die Leistungsbeschreibungen enthalten die Planungs- und Ausführungsbedingungen einschließlich des Terminplanes, die Festlegung der Leistungsmerkmale sowie die Abnahmebedingungen.
2.2 Wird ein Abnahmetest vereinbart, sichert der Auftraggeber ab, dass die geeigneten Testszenarien und Testdaten bereit stehen. Der Auftraggeber muss das Werk nach der Bereitstellung zur Abnahme durch Tang-ITConsulting innerhalb von 14 Tagen abnehmen, die Abnahme unter Vorbehalt erklären oder die Abnahme unter Angabe der Gründe verweigern. Die Werkleistung gilt als abgenommen, sobald der Auftraggeber das von Tang-ITConsulting gelieferte Werk produktiv einsetzt oder wenn sich der Auftraggeber innerhalb der genannten Frist nicht erklärt.
3. Mängelbeseitigung, Gewährleistung bei Werkleistungen
3.1 Nimmt der Auftraggeber die Werkleistung nicht oder nur unter Vorbehalt ab, ist Tang-ITConsulting berechtigt, etwaige Mängel zu beseitigen und das Werk erneut zur Abnahme bereitzustellen (Nachbesserung). Statt dessen darf Tang-ITConsulting auch ein anderes Werk zur Abnahme bereitstellen (Nachlieferung). Der Auftraggeber kann Tang-ITConsulting eine angemessene Frist für die Nachbesserung oder Nachlieferung setzen. Bei technisch schwierigeren Leistungen muss die Frist so bemessen sein, dass Tang-ITConsulting mehrere Nachbesserungs- und Nachlieferungsversuche möglich sind.
3.2 Bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab Abnahme gemäß Ziffer 2.2 wird Tang-ITConsulting Mängel der Werkleistung gemäß Ziffer 3.1 beheben. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung des Preises oder, falls der Wert oder die Tauglichkeit des Werkes erheblich gemindert ist, die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
4. Dienstleistungen
Dienstleistungen dienen der Beratung und Unterstützung der Auftraggeber. Der Umfang und die Art der Dienstleistungen werden in den Leistungsbeschreibungen der Bestellscheine bestimmt. Der Auftraggeber ist für die Umsetzung der von Tang-ITConsulting im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen ausgesprochenen Empfehlungen selbst verantwortlich.
5. Arbeitsvoraussetzungen.
5.1 Der Auftraggeber stellt die für den Auftrag erforderlichen Arbeitsvoraussetzungen (Zugang zum System usw.) her sowie das zur Unterstützung notwendige Personal zur Verfügung.
5.2 Personalleistungen werden nach den allgemeingültigen technischen Vorschriften (z.B. DIN-Norm) durchgeführt. Wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt und dadurch Verzögerungen des Projekts und/oder Tang-ITConsulting ein Mehraufwand entstehen, kann Tang-ITConsulting, unbeschadet weitergehender Rechte, Änderungen des Zeitplans und der Preise verlangen.
6. Änderungen des Leistungsumfangs.
Jeder der Vertragspartner kann dem anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs vorschlagen. Der Empfänger wird den Änderungsantrag unverzüglich daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist. Erfordert ein Änderungsvorschlag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, wird diese gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt. Tang-ITConsulting muss die Änderungen nicht durchführen, wenn der Auftraggeber nicht bereit ist, dadurch entstehende Kosten zu tragen und dadurch entstehende zeitliche Verzögerungen hinzunehmen.
7. Preise und Zahlungsbedingungen.
7.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, werden die Personalleistungen auf Zeit- und Materialbasis berechnet und Aufenthalts- und Fahrkosten zusätzlich in Rechnung gestellt. Angegebene Schätzpreise sind dabei unverbindlich und beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs. Falls Tang-ITConsulting bei der Durchführung des Auftrags feststellt, das die Mengenansätze überschritten werden, wird Tang-ITConsulting den Auftraggeber darüber unverzüglich unterrichten. Bis zur ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers wird Tang-ITConsulting den dem Schätzpreis zugrundeliegenden Leistungsumfang nicht überschreiten.
7.2 Tang-ITConsulting kann die Preise mit einer Benachrichtigungsfrist von drei Monaten, erstmals vier Monate nach Zustandekommen eines Vertrages, in dem Maße ändern, in dem sich die Kosten, insbesondere für Personal und Material, bei Tang-ITConsulting erhöhen. Nichtkaufleute sind in diesem Fall zur Kündigung zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preiserhöhung berechtigt.
7.3 Die ausgewiesenen Preise schließen die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich zum Ende des Monats. Die ausgewiesenen Beträge sind bei Rechnungserhalt sofort ohne jeden Abzug fällig. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Auftraggeber zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
7.4 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann Tang-ITConsulting 4% Verzugszinsen p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank (oder dessen zukünftiger Ersatzgröße) verlangen.
8. Erfüllung durch Dritte, Abtretung.
Tang-ITConsulting kann Leistungen durch Dritte (Erfüllungsgehilfen) erbringen lassen. Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus Verträgen und einzelnen Projekten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des anderen Vertragspartners.
9. Vertrauliche Informationen, Datenschutz.
Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners vertraulich behandeln und gegen unbefugten Zugriff sichern. Das gleiche gilt für personenbezogene Daten. Tang-ITConsulting kann jedoch Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Informationsverarbeitung beziehen, frei nutzen. Tang-ITConsulting kann Speichermedien, an denen der Auftraggeber Tang-ITConsulting das Eigentum übertragen hat, veräußern. Für den Missbrauch der Daten durch den neuen Eigentümer ist Tang-ITConsulting nicht verantwortlich.
10. Rechte an Arbeitsergebnissen.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, räumt Tang-ITConsulting dem Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen, einschließlich erstellter Computerprogramme, nur ein einfaches Nutzungsrecht ein. Auch wenn Tang-ITConsulting dem Auftraggeber ein ausschließliches Nutzungsrecht einräumt, darf Tang-ITConsulting ähnliche Materialien entwickeln und Dritten zur Nutzung überlassen.
11. Haftung
11.1 Tang-ITConsulting haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften in voller Höhe. Für die fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet Tang-ITConsulting nicht. Im übrigen haftet Tang-ITConsulting nur in Höhe des typisch voraussehbaren Schadens; eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Tang-ITConsulting haftet nicht für Datenverluste.
11.2 Tang-ITConsulting haftet nicht für Schäden, die der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter durch ein Fehlverhalten oder durch die nicht unverzügliche Anzeige eines Mangels oder einer Fehlleistung verursacht hat.
11.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Ansonsten erfassen diese Haftungsbeschränkungen alle Schadensersatzansprüche, unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen. Sie wirken auch zugunsten der Mitarbeiter und der Erfüllungsgehilfen von Tang-ITConsulting.
12. Allgemeines
12.1 Die Bestellscheine und diese AGB stellen die gesamte Vereinbarung dar. Abweichungen und Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von Tang-ITConsulting schriftlich bestätigt worden sind oder die Vertragspartner dieses Schriftformerfordernis schriftlich aufgehoben haben.
12.2 Teilt Tang-ITConsulting dem Kunden Änderungen dieser AGB mit, kann der Kunde diesen binnen eines Monats schriftlich widersprechen. Andernfalls gelten die Änderungen als genehmigt. Darauf wird Tang-ITConsulting den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich hinweisen.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand ist Hamburg, wenn der Kunde Kaufmann ist.